Rat § Tat – Steuerrecht
Aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen im Fuhrpark sicher einordnen und umsetzen

Datum
Donnerstag, 21. Januar 2027 von 10:30 - 11:30 Uhr
Ort
Online via Teams
Teilnahmegebühr (zzgl. USt.)
Ordentliche Verbandsmitglieder: 0,00 Euro
Fördermitglieder: 0,00 Euro
Nichtmitglieder: 150,00 Euro
Anmeldeschluss
14.01.2027
Steuerrecht im Fuhrpark
Welche steuerrechtlichen Änderungen betreffen Ihren Fuhrpark 2027? Vermeiden Sie typische Fehler bei der 1 %-Regelung, E-Fahrzeugen und privaten Fahrten und reduzieren Sie dadurch Korrektur- und Abstimmungsaufwand. Das Seminar zeigt, worauf Fuhrparkverantwortliche bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung achten sollten. So schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für die Abstimmung mit HR, Steuerberatung und weiteren internen Schnittstellen.
Inhalte
1%-Regelung und 0,25%-Regelung bei E-Fahrzeugen
Entfernungspauschale und Homeoffice-Tage
Behandlung von Ladevorgängen, Wallboxen und Kostenübernahmen
Private Fahrten und Fahrtenbücher: typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Umsetzung in bestehende Prozesse (Zuständigkeiten, Dokumentation, Schnittstelle zu HR/Steuerberatung)
Ihr konkreter Nutzen
Relevante Änderungen einordnen
Sie erkennen, welche steuerrechtlichen Entwicklungen für Ihren Fuhrpark relevant sind.
Prozesse gezielt überprüfen
Sie prüfen, ob Ihre bestehenden Abläufe die aktuellen steuerrechtlichen Anforderungen abbilden.
Fehler frühzeitig vermeiden
Sie erkennen typische Fehlerquellen, bevor daraus Korrekturen oder zusätzlicher Aufwand entstehen.
Anpassungsbedarf erkennen
Sie sehen, an welchen Stellen Prozesse oder Zuständigkeiten angepasst werden müssen.
Umsetzung konkret planen
Sie leiten nächste Schritte für die praktische Umsetzung im Fuhrpark ab.
Fragen sicher klären
Sie formulieren offene steuerrechtliche Fragen präzise und bereiten die weitere Abstimmung gezielt vor.
Zielgruppe und Vorkenntnisse
Das Seminar richtet sich an Personen, die steuerrechtliche Anforderungen im betrieblichen Fuhrpark berücksichtigen und deren Umsetzung begleiten:
Fuhrparkverantwortliche, die aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen verfolgen
Mobilitätsverantwortliche, die steuerliche Aspekte in Mobilitätsstrategien einbeziehen
Mitarbeitende, die Fuhrparkprozesse organisieren, prüfen oder administrativ betreuen
Führungskräfte, die Entscheidungen zur Organisation und Weiterentwicklung des Fuhrparks treffen
Besonders relevant ist das Seminar, wenn Sie:
neue steuerrechtliche Vorgaben für Ihren Fuhrpark bewerten müssen
bestehende Prozesse und Zuständigkeiten auf Anpassungsbedarf prüfen
wiederkehrende Fehler und unnötigen Korrekturaufwand vermeiden möchten
im Arbeitsalltag mit steuerrechtlichen Fragen zu Fahrzeugen und Fuhrparkprozessen befasst sind
Vorkenntnisse
Keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich. Grundkenntnisse im Fuhrparkmanagement sind hilfreich.
Ihr Referent

Manuel Zorn
Steuerberater
Zorn-Sabel-Brunnhübner
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer - PartG mbBTelefonnummer06747 5978 164
E-Mail Adressem.zorn@z-s-b.de