Folgen des Brexit für das Fuhrparkmanagement

Mannheim, im Februar 2021. Der Brexit wirft für Fuhrpark- und Mobilitätsverantwortliche dringende Fragen auf. Gelten beispielsweise deutsche bzw. EU-Fuhrerscheine wie bisher in Großbritannien und britischen Führerscheine in der EU?  Worauf muss geachtet werden? In einem kompakten Online-Seminar informiert der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BBM) über die aktuelle rechtliche Lage. Referent ist Verbandsjurist Lutz D. Fischer.

Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs gehen einige Änderungen einher, beispielsweise zur Gültigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. „Das betrifft auch Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer und damit Fuhrparkleiterinnen und -leiter. Wir lassen die Verantwortlichen in betrieblichen Fuhrparks mit dieser ungewissen Situation natürlich nicht alleine. Deswegen haben wir gemeinsam mit unserem Verbandsjuristen Lutz D. Fischer eine passende Web-Veranstaltung ins Leben gerufen, in deren Rahmen die wichtigsten Fragen geklärt werden“, sagt BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer.

Der BBM lädt alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder zum Online-Seminar „Führerscheine: Rechtsfolgen des Brexit für das Fuhrparkmanagement“ ein. Fischer geht unter anderem auf folgende Aspekte ein: Geltung von britischen und EU-Führerscheinen ab dem 1.1.2021, aktueller Stand des Abkommens zur wechselseitigen Anerkennung von Führerscheinen in der Dreiecksbeziehung Deutschland-EU-Großbritannien, Auswirkungen auf Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, Umtauschregelungen nach nationalem Fahrerlaubnisrecht: Umschreibung britischer Führerscheine in deutsche Führerscheine, Besonderheiten für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer im Transit-/Speditions- und Warenverkehr (Fahrerlaubnisse, Fahrerkarte, Befähigungsnachweise et cetera). Fallbeispiele veranschaulichen die Inhalte.

Weitere Informationen und Anmeldung (4.3.2021, 10 Uhr 30 bis 11 Uhr 30) unter https://www.fuhrparkverband.de/elearning/fuehrerschein-und-brexit.html

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