Lieferengpässe: Kulanz von Leasingunternehmen
Mannheim, im Juni 2022. Neuwagen und fristgerechte Lieferungen sind derzeit aus den bekannten Gründen ein echter Engpass. Der VMF Verband der markenunabhängigen Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften fordert in einem aktuellen Positionspapier zu Recht, dass die Hersteller eine ausgewogene Verteil- und Produktpolitik an den Tag legen sollten und die betrieblichen Mobilitätsanforderungen genauso berücksichtigen, wie das vermeintlich margenstärkere Privatgeschäft mit Premiumfahrzeugen. Aus dem Mitgliederkreis des Bundesverbandes Betriebliche Mobilität (BBM) mit über 600 Fuhrparkbetreibenden wird allerdings auch eine Forderung an die Leasinggesellschaften lauter: „Es gibt offensichtlich ein paar schwarze Schafe unter den Leasinggebern, die trotz Kenntnis einer schwierigen Lage beim Leasingnehmer auf Rückgabe drängen oder sogar juristisch vorgehen. Grund: gestiegene Gebrauchtwagenpreise und hohe Veräußerungsgewinne. Das geht aus unserer Sicht gar nicht“, sagt der BBM-Vorstandsvorsitzende Marc-Oliver Prinzing.
Der Wunsch, ja die Forderung des Verbandes: Die im Bundesverband Deutscher LeasingUnternehmen (BDL) und im VMF organisierten Fahrzeug-Verleaser sollten so etwas wie eine Selbstverpflichtung abgeben und Kunden in der schwierigen Situation unterstützen. Dazu gehöre die häufig genannte „stillschweigende Verlängerung“ grundsätzlich auf Antrag zu akzeptieren. Sie ist kein Vertragsbestandteil und der Schwebezustand kann in der Praxis recht schwierig werden, wie ein BBM-Mitglied vor Kurzem berichtet hat. Prinzing: „Unser Mitglied war sehr überrascht, dass die große, international tätige Leasinggesellschaft offensichtlich das Wort Service und Support nicht mehr kannte oder zumindest mal ausgeblendet hat, um eigene Interessen durchzusetzen und unter Androhung juristischer Schritte die sofortige Herausgabe zum Vertragsende forderte. Das mag zwar rechtens sein, fair ist es aber auf keinen Fall. Leasingnehmern kann nur geraten werden, bei Ausschreibungen entsprechend auf akzeptable Vereinbarungen für das Vertragsende und eine etwaige längere Nutzung zu drängen“.