Mercedes-Rückruf gefährdet Unternehmensmobilität und birgt Haftungsrisiken für Fuhrparks
Mannheim, im Februar 2022. Die Mercedes-Rückrufaktion setzt viele Fuhrparkverantwortliche vor vollendete Tatsachen. Allein in Deutschland wurden knapp 240.000 Diesel-Pkw wegen eines technischen Defekts zurückgerufen. „Fuhrparkbetreiber verlieren Zeit und Geld. Vor allem sind die Fahrzeuge nur eingeschränkt nutzbar, folgt man dem Schreiben des Herstellers. Das geht so gar nicht“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V. (BBM).
Um Fuhrparkmanager:innen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, bietet der Fuhrparkverband ein spezielles Rat & Tat-Online-Seminar am 9.2.2022 zu diesem Thema an. Die Rückrufaktion beschäftigt viele Fuhrparkverantwortliche, der Verband hatte viele Rückfragen von den Mitgliedern bekommen. „Häufig herrschte da erst einmal Ratlosigkeit“, so Schäfer. „Um Unterstützung anzubieten, haben sich unsere Verbandsjuristen Roman Kasten und Peter Rindsfus mit dem Thema befasst.“
Zum Sachverhalt: Ende des Jahres 2021 haben viele Fuhrparkverantwortliche ein unschönes Schreiben bekommen. Wegen eines technischen Defekts, der einen Brand begünstigen kann, rief Mercedes-Benz hunderttausende Diesel-Pkw zurück. Das Problem: Die Behebung kann längere Zeit dauern, da aufgrund Lieferschwierigkeiten die nötigen Teile fehlen. Die Lösung von Mercedes: Wer ein betroffenes Modell besitzt, soll dies bis dahin möglichst nicht oder wenig nutzen. „Uns haben Mitglieder kontaktiert, die fast vom Stuhl gefallen sind, als Sie das Schreiben gelesen haben. Es ging um Fahrzeuge, die im November ausgeliefert wurden. Und nicht zum Spaß, sondern um betriebliche Mobilität sicherzustellen. Nach unserer Meinung ist es nicht damit getan, das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und auf baldige Nachbesserung zu hoffen. Betroffene können sich bei dem Online-Seminar informieren und grundlegende Fragen klären“, so Schäfer.
Die Veranstaltung am 9.2.2022 beschäftigt sich deshalb unter anderem mit folgenden Fragen:
- Müssten Fuhrparkverantwortliche streng genommen den Betrieb der betroffenen Fahrzeuge untersagen?
- Setzen sich Fuhrparkmanager:innen Haftungsrisiken aus, wenn sie den Betrieb der Fahrzeuge zulassen?
- Kann es sein, dass damit für den Hersteller alles erledigt ist, oder kann man berechtigte Forderungen stellen?
Über das Rückruf-Thema und weitere aktuelle Rechtsfragen informieren Roman Kasten und Peter Rindsfus bei Rat & Tat. Für Verbandsmitglieder ist die Teilnahme kostenfrei, Nicht-Mitglieder können für einen geringen Beitrag am Seminar teilnehmen. Weitere Informationen zum Online-Meeting unter https://bit.ly/3sd4gzr.
Der Fuhrparkverband fordert konsequent, dass die Hersteller im Falle von Rückrufen und Serienmängeln auch die Kosten für den entstehenden Abwicklungsaufwand auf Seiten der Fuhrparkbetreiber übernehmen. Die Politik wird aufgefordert, das Gewährleistungsrecht dahingehend zu überprüfen und verbindlich zu verankern, dass aktiv über die bereits vorhandenen Gewährleistungsrechte aufgeklärt werden muss. „Uns fehlt da die Transparenz. Die Ansprüche aus Gewährleistungsrecht werden nämlich häufig nicht ausgeschöpft“, sagt Schäfer. Die Fahrzeughersteller sollten den gewerblichen Kunden, einer ihrer wichtigsten Zielgruppen, deutlich entgegenkommen.