Vertane Chancen für alternative Kraftstoffe

Mannheim, im Februar 2021. Heute wird vom Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II im Verkehr beraten. Die Richtline verfolgt das Ziel, erneuerbare Energien im Verkehr durch die Treibhausgasminderungsquote zu fördern. Die Treibhausemissionen aller durch Kraftstoffanbieter in Verkehr gebrachten Kraftstoffe sollen verpflichtend durch die Anbieter gesenkt werden.

Der Fuhrparkverband schließt sich der aktuellen Stellungnahme des ADAC an und unterstützt ausdrücklich die Bemühungen, Treibhausgasemissionen zu mindern. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn in diesem Zusammenhang auch die Rahmenbedingungen für alternative Kraftstoffe wie eFuels, Biogas und Wasserstoffe verbessert würden. Diese sind ungenügend, weil die Praxis der Mehrfachanrechnungen nicht technologieneutral ist. Bereits in der Vergangenheit haben Branchenverbände kritisiert, dass das Bundesumweltministerium mit „Mehrfachanrechnungen der E-Mobilität und anderen Rechentricks“ zulasten von anderen Kraftstoffen erreichen wolle. Das Ministerium spiele E-Mobilität und Biokraftstoffe gegeneinander aus, anstatt beide Optionen zu nutzen. Dadurch werden erhebliche Potenziale zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehr verschenkt. Da eine Umstellung auf reine Elektromobilität alleine nicht in kurzer Zeit erreichbar ist, wäre es klug die Potenziale zur Senkung der Treibhausemissionen im Verkehr zu nutzen. „Es ist bedauerlich, dass eine Technologieneutralität nicht gewahrt wird“, schließt sich der BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer der Meinung des ADAC an.

„Elektromobilität wird für Unternehmensfuhrparks in der Zukunft sicher eine bedeutende Rolle spielen“, so Schäfer weiter, „die Bedeutung weiterer alternativer Kraftstoffe sollte für zusätzliche Fortschritte aber nicht verkannt werden“. Aus Sicht des Verbandes ist es unabdingbar auch für Pkw mit Verbrennungsmotoren Verbesserungen durch alternative Kraftstoffe zu erreichen. Denn Verbrenner werden in Unternehmen und auch im Verkehr angesichts hoher Gesamtfahrzeugbestände noch lange eine große Rolle spielen. Es wird deutlich, dass die Methodik der deutschen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verändert werden muss: Nur reale Minderungen des Treibhausgasausstoßes sollten angerechnet und Elektromobilität nicht vierfach genommen werden.

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