Weiterer Steuervorteil für Elektrofahrzeuge
Mannheim, im Juli 2018. Die Bundesregierung möchte dienstwagenberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutscher Unternehmen die Auswahl von Fahrzeugen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb schmackhafter machen. Am Mittwoch den 1. August 2018 soll ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen werden. „Wir begrüßen es sehr, dass die Politik hier aktiv wird. Alle alternativen Antriebsarten sollten gefördert werden“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BBM). Das Kalkül: Wenn die Nachfrage nach E-Fahrzeugen durch die Förderung forciert wird, ist das ein Anreiz für die Automobilindustrie schneller und mehr in die Forschung und Entwicklung alternativer Antriebsarten zu investieren, dann kann günstiger und mit einer besseren Gesamt-Umweltbilanz produziert werden und die öffentliche Ladeinfrastruktur wird in der Folge schneller ausgebaut. Es sei allerdings wünschenswert, wenn Förderungen dennoch nicht einseitig erfolgen, sondern alle Alternativen mit reduzierten Emissionen entsprechend begünstigt würden.
Die Gesetzesinitiative: Falls die Privatnutzung erlaubt ist und damit ein geldwerter Vorteil anfällt, soll der derzeit im Vergleich zu Verbrennungsmotoren noch deutlich höhere Listenpreis von Fahrzeugtypen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb nur zu 50 Prozent als Grundlage für die 1-prozentige Versteuerung genommen werden. Das soll für E-Fahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Damit würde die monatliche private Belastung der Nutzer sinken und Elektromobilität konkurrenzfähiger werden. Ziel ist es, den Anteil von Autos mit umweltfreundlichem Antrieb in den Fahrzeugflotten von Firmen und Behörden zu erhöhen. Ob der Bundesrat den Gesetzesentwurf durchwinkt, ist noch nicht gewiss, denn auf die Hälfte der dann wegfallenden Steuereinnahmen müssen die Länder verzichten. „Schon bisher gab es bei E-Fahrzeugen eine Reduzierung des geldwerten Vorteils, abhängig von den kWh der Batteriekapazität“, ergänzt Schäfer. Insofern ist der kolportierte Steuerausfall von 1,8 Milliarden Euro in drei Jahren nur zum Teil eine neue Investition des Staates.
Fest steht, dass Elektrofahrzeuge zwar einen guten Ruf genießen, aber mit einem Marktanteil von unter einem Prozent noch keine bedeutende Rolle spielen. Wenn die Nutzer wählen können und sich gegen E-Fahrzeuge entscheiden, wird als Argument oft der Preis und die noch unbefriedigende Ladezeit und -infrastruktur angeführt – selbst bei Dienstwagenfahrern die hauptsächlich im Nahbereich unterwegs sind. „Die Auswahl schonmal finanziell attraktiver zu machen, kann eine Einstellungsänderung wirksam unterstützen“, so Schäfer. Der Fuhrparkverband begrüßt die Förderung auch, da es für Unternehmen einfacher werden könnte, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Die Unternehmen sind schon länger gewillt, ihren Mitarbeitern ein E-Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, doch die potenziellen Fahrzeugnutzer haben oft mit Blick auf ihr monatliches Budget abgewunken.