Sie möchten das Cockpit nutzen?
Für Mitglieder des Bundesverbandes Betriebliche Mobilität e.V. ist die Nutzung kostenfrei! Ein guter Grund mehr, Mitglied zu sein! Jetzt Mitglied werden
Es gibt viele Quellen mit Informationen zum Fuhrpark- und Mobilitätsmangement. Es gibt aber nur ein Fleet- & Mobility-Cockpit das für Sie die wohl größte Sammlung an Fachwissen, Formularen, Praxishinweisen bereithält. Nicht suchen, sondern finden. Unsere Mitglieder schätzen die umfassende, neutrale und redaktion geprüfte Informationssammlung.
Das Fleet- & Mobility-Cockpit ist die Know-how Steuerzentrale für Ihr Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement, exklusiv für Mitglieder. Sie haben Zugriff auf eine umfassende Onlinepublikation, vergleichbar zum Beispiel mit einem Loseblattwerk erheblichen Umfangs, nur einfacher zu nutzen und schneller zu aktualisieren.
Sie möchten das Cockpit nutzen?
Für Mitglieder des Bundesverbandes Betriebliche Mobilität e.V. ist die Nutzung kostenfrei! Ein guter Grund mehr, Mitglied zu sein! Jetzt Mitglied werden
Leasing, Überlassungsvertrag, Versicherung und Gesundheitsquote: Was für Autos häufig in einer eigenen Abteilung geregelt wird, hat bei Fahrrädern in Unternehmen selten eine organisatorische Heimat. Dabei ist radeln beliebt wie selten zuvor.
Wussten Sie, dass Diensträder nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden fördern, sondern auch deren Motivation und Produktivität steigern können? In unserem Artikel zeigen wir Ihnen, warum es sich lohnt, Dienstradleasing als attraktives Benefit anzubieten und wie Sie dabei auch steuerliche Vorteile nutzen können. Erfahren Sie, wie Sie mit einfachen Maßnahmen am Arbeitsplatz das Fahrradfahren fördern und eine gesündere sowie umweltfreundlichere Arbeitswelt schaffen können.
Fahrgemeinschaften sind eine effektive Möglichkeit, um den Autoverkehr und den Parkplatzdruck am Arbeitsplatz zu reduzieren. Unternehmen können durch die Förderung von Fahrgemeinschaften nicht nur ihre Emissionen im Pendlerverkehr verringern, sondern auch die Arbeitgeberattraktivität steigern. In unserem Beitrag erfahren Sie, wie Firmen Anreize schaffen können und welche steuerlichen Vorteile Fahrgemeinschaften bieten.
Gerade in strukturschwachen Regionen sind Fahrgemeinschaften eine sinnvolle Lösung, um die Umweltbelastung zu reduzieren und die Kosten für die Pendler zu senken. Durch die gemeinsame Nutzung von Autos können Mitarbeiter:innen nicht nur Geld sparen, sondern auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Der Artikel informiert Sie über die Möglichkeiten und Vorteile von Fahrgemeinschaften.
Die Gestaltung der Infrastruktur an Unternehmensstandorten hat einen erheblichen Einfluss auf das Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden. Von Parkplatzangeboten über die Fahrrad-Infrastruktur bis hin zu Mobilitätsstationen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Pendelwege der Angestellten positiv zu beeinflussen.
So können beispielsweise durch das gezielte Bewirtschaften von Parkplätzen Anreize für alternative Verkehrsmittel geschaffen werden. Fahrradstellplätze mit Dusch- und Umkleidemöglichkeiten fördern das Radfahren zur Arbeit. Mobilitätsstationen an Haltestellen und Unternehmensstandorten dienen der Überbrückung der letzten Meile. Und die Bereitstellung von Mitarbeitendenwohnungen in Unternehmensnähe kann nicht nur die Pendelwege verkürzen, sondern auch die Mitarbeitendenbindung stärken.
Detailliertere Informationen sowie eine Maßnahmen-Liste zur Verbesserung der Infrastruktur im Hinblick auf nachhaltiges Mobilitätsverhalten finden Sie im kompletten Artikel.
Die Überprüfung der Fahrerlaubnis und des Führerscheins ist im Fuhrparkmanagement eine der wichtigsten Halterpflichten, deren Nichtbeachtung erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Halter oder den Fuhrparkverantwortlichen haben kann. Daher ist es von großer Bedeutung, sowohl theoretisches Wissen als auch die praktische Umsetzung sicherzustellen.
Neben dem Verständnis des richtigen Vorgehens sind insbesondere Kenntnisse im Fahrerlaubnisrecht unerlässlich. Aufgrund der stetigen Änderungen durch EU-Regelungen können hierbei häufig Fehler auftreten. Die meisten rechtlichen Probleme entstehen nicht durch verschwiegene Fahrverbote, sondern durch Fehler bei der Zuordnung der korrekten Fahrzeugklassen oder durch die Nichtbeachtung von Schlüsselzahlen. Auch ausländische Führerscheine sorgen häufig für Unsicherheiten.
Mehr zur gesetzlichen Halterpflicht, Durchführung der Führerscheinkontrolle, Häufigkeit der Führerscheinkontrolle sowie zum Fahrerlaubnisrecht erfahren Sie im Artikel.
Der Dienstwagen ist ein wichtiges Mittel der Mitarbeitermobilität – doch wie sieht es mit der Nutzung im Ausland aus? Vor der Anschaffung sollte man nicht nur wichtige Aspekte zum Vertrag bedenken, sondern auch zur Anmeldung. So muss der Dienstwagen immer in dem Staat zugelassen werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Und auch wenn das Fahrzeug zugelassen ist, muss man als Fuhrparkmanager:in einiges beachten. Wie verhält es sich mit der Nutzung des Firmenwagens im Ausland oder wie ist die private Nutzung des Firmenwagens im Ausland zu betrachten?
Für Personen, die in einem Nachbarland von Deutschland wohnen und in Deutschland arbeiten, stellen sich oft Fragen bezüglich der Nutzung eines Dienstwagens mit deutschem Kennzeichen, den Sie von ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen. Da es keine einheitliche EU-weite Regelung für die Nutzung von Fahrzeugen mit z.B. deutschem Kennzeichen in europäischen Nachbarländern gibt, ist es wichtig, sich mit den spezifischen Regelungen in den betreffenden Ländern auseinanderzusetzen...